Entrepreneur individuel - ANTAI
Meine Formalitäten als Einzelunternehmer*in


Sie sind Händler*in, Handwerker*in, Landwirt*in oder freiberuflich tätig? Sie haben ein Einzelunternehmen (Entreprise Individuelle, EI), ein Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (Entreprise Individuelle à Responsabilité Limitée, EIRL) oder ein Mikrounternehmen (Micro-Entreprise) gegründet?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bezüglich eines Fahrzeugs erhalten haben, das Sie zu beruflichen Zwecken nutzen,
zahlen Sie Ihre Geldstrafe nicht sofort!

 

Was ist zu tun, wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid für Ihren Firmenwagen zugestellt wird?

Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

 

1/ BENENNUNG DER PERSON, DIE ZUM ZEITPUNKT DES VERSTOSSES AM FAHRZEUGSTEUER SASS

 

Seit dem 1. Januar 2022 sind Sie verpflichtet, die Person zu benennen, die zum Zeitpunkt des Verkehrsdeliktes  am Steuer saß (auch wenn Sie es selbst waren), sofern Ihr Fahrzeug auf den Namen einer juristischen Person zugelassen ist (Artikel L. 121-6 Absatz 2 der französischen Straßenverkehrsordnung).

Dafür haben Sie ab dem Datum des Bußgeldbescheids 45 Tage Zeit. Andernfalls droht Ihnen eine Bußgeldpauschale von 675 EUR für das Versäumnis der Benennungspflicht, die zusätzlich zu der für den ursprünglichen Verstoß fälligen Geldbuße zu zahlen ist.

Wenn die Benennung erfolgt ist, erhält der/die benannte Fahrer*in den Bußgeldbescheid auf seinen/ihren Namen und muss das Bußgeld nach dem üblichen Einzelfallverfahren begleichen.

Wenn Sie die Einzelbenennung online durchführen möchten, klicken Sie auf die nachstehende Schaltfläche:

ONLINE-BENENNUNG

 

Wählen Sie die 2. Option „Ich bin Einzelunternehmer“, und benennen Sie den Fahrer/die Fahrerin.

Nehmen Sie den Ihnen zugestellten Bußgeldbescheid zur Hand und legen Sie sich die Angaben zur Identität und die Kontaktdaten der Person, die zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß, sowie die Führerscheinnummer dieser Person bereit.

2/ ZULASSUNG DES FAHRZEUGS AUF IHREN NAMEN (für in Frankreich zugelassene Fahrzeuge)

 

Sie haben Ihr beruflich genutztes Fahrzeug irrtümlich auf eine juristische Person zugelassen.

Wenn Sie innerhalb von 45 Tagen nachweisen, dass Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen (als natürliche Person) zugelassen haben, sind Sie von der Benennungspflicht befreit. Auf der Website https://immatriculation.ants.gouv.fr/ haben Sie die Möglichkeit, die Zulassungsbescheinigung gebührenfrei zu bearbeiten (Rubrik „Ich möchte einen anderen Antrag stellen“).

Sie erhalten einen neuen Bußgeldbescheid, der auf Sie persönlich ausgestellt ist.

 

Das Fahrzeug ist längerfristig gemietet oder geleast?

  • Setzen Sie sich umgehend mit dem Vermieter bzw. dem Leasinggeber in Verbindung, um diese Änderung in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs vorzunehmen.
  • Verwenden Sie dazu die Vollmacht des Fahrzeughalters, die der Vorlage in Anhang 10 des französischen Erlasses vom 9. Februar 2009 über die Modalitäten der Zulassung von Fahrzeugen entspricht und hier heruntergeladen werden kann.

3/ ANFECHTUNG UND ANTRAG AUF HAFTUNGSFREISTELLUNG

 

Wenn Sie Opfer von Fahrzeugdiebstahl, Kennzeichenmissbrauch oder eines Ereignisses höherer Gewalt sind, können Sie diesen Bußgeldbescheid anfechten.

Nehmen Sie dazu alle erforderlichen Unterlagen und Belege zur Hand: Ihren Bußgeldbescheid, einen Nachweis über die Anzeigeerstattung (bei Diebstahl), eine Bestätigung der Annahme zur Verschrottung des Fahrzeugs, eine Kopie der Fahrzeug-Abtretungserklärung oder sonstige zweckdienliche Belege.

 

Sie können diesen Schritt online erledigen, indem Sie auf die nachstehende Schaltfläche klicken

ONLINE-ANFECHTUNG

Die Benennung kann auch per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, indem Sie das „Formular für den Antrag auf Haftungsfreistellung“ (das blaue Formblatt, das dem Bußgeldbescheid beigefügt ist) ausfüllen und die praktischen Modalitäten befolgen, bevor Sie es an die auf der Rückseite des Bescheids angegebene Staatsanwaltschaft senden.