Vertrag mit ANTAI

Für die FPS
Kommunen, die die Reform des kostenpflichtigen Parkens umsetzen möchten, müssen mit der ANTAI eine Vereinbarung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 unterzeichnen. Das Verfahren zur Vertragsunterzeichnung ist weitgehend digitalisiert und erfolgt in folgenden Schritten:
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Erstellen Sie Ihr Konto; dieses wird vom FPS-Dienst validiert;
- Laden Sie in Ihrem geschützten Bereich die Vereinbarung herunter, die dem von Ihnen gewählten Zyklus entspricht:
- die Vereinbarung für den vollständigen Zyklus, wenn ANTAI in Ihrem Namen die Zahlungsaufforderungen für die Post-Parking-Gebühren (FPS) versenden soll;
- die Vereinbarung für den teilweisen Zyklus, wenn Sie die Bearbeitung der FPS in der gütlichen Phase selbst übernehmen möchten;
- Füllen Sie die Vereinbarung aus und laden Sie diese, vom Vertreter Ihrer Kommune unterschrieben, hoch. Sobald Ihre Vereinbarung hochgeladen wurde, wird sie vom FPS-Dienst validiert.
- Personalisieren Sie die Zahlungsaufforderungen (APA) der FPS, indem Sie das Logo Ihrer Kommune hochladen.
- Aktivieren Sie Ihr Zertifikat in Ihrem Benutzerbereich.
Die Tarife für 2024 sind unten einsehbar.
Ihre Kommune hat noch keine Vereinbarung mit ANTAI oder möchte den Zyklus ändern? Kontaktieren Sie +33 1 76 49 27 07 (Nummer nur für ANTAI-Partner) oder senden Sie eine Nachricht über Ihr Benutzerkonto im Partnerbereich.
Für den elektronischen Strafzettel (PVe)
Kommunalbehörden, die die elektronische Verfolgung einführen möchten, müssen nach der Registrierung im reservierten Partnerbereich eine Vereinbarung mit der Präfektur des Departements unterzeichnen.
Öffentliche Verkehrsbetriebe, die eine elektronische Erfassung von Verkehrsdelikten einführen möchten, müssen eine Vereinbarung mit ihrem Auftraggeber (Bürgermeister der Gemeinde, Vorsitzender des Gemeindeverbands oder gemischter Verkehrsverband) und mit der ANTAI unterzeichnen.
Gleichermaßen müssen private Betreiber eines öffentlichen Dienstes, die eine elektronische Erfassung von Verkehrsdelikten einführen möchten, eine Vereinbarung mit der ANTAI unterzeichnen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an support-ct@antai.fr
Für Abschleppdienste
Gebietskörperschaften, welche die ANTAI mit dem Ausdruck und dem Versand der Abschleppbescheide an die in Frankreich wohnhaften Halter von Zulassungsbescheinigungen beauftragen möchten, müssen die nachstehenden Schritte ausführen:
- Registrieren Sie sich beim Nationalen Informationssystem für Abschleppdienste SI-Fourrières,
- Öffnen Sie die Rubrik "Partnerkonten" auf der Webseite für ANTAI-Partner.
- Laden Sie die ANTAI-Vereinbarung herunter. Diese befindet sich auf der Registerkarte "Meine Dokumente" in Ihrem Partnerbereich. Laden Sie diese ausgefüllt und unterzeichnet wieder hoch.
Die Vereinbarung wird mit der Unterzeichnung wirksam und gilt bis zum 31. Dezember 2025. Für die Verlängerung der Nutzung des Dienstes wird drei Monate vor dem Ablaufdatum eine neue Vereinbarung mit dreijähriger Laufzeit bereitgestellt. Die Gebühren sind im Anhang "Finanzielle Konditionen" der ANTAI-Vereinbarung angegeben.
Sie benötigen weitere Auskünfte? Wir stehen Ihnen telefonisch unter +33 1 76 49 27 07 zur Verfügung (nur für ANTAI-Partner), und Sie können uns im Partnerbereich Ihres Benutzerkontos eine Nachricht senden.




