SIE SIND EIN PROFI


Sie haben einen Bußgeldbescheid für einen Firmenwagen erhalten?
Bevor Sie Ihr Bußgeld bezahlen, sollten Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Schritte je nach Ihrem Status zu unternehmen sind.

 

Die jüngste Reform der französischen Straßenverkehrsordnung umfasst nämlich eine neue Regelung zur Benennungspflicht für Einzelunternehmer*innen, Vertreter*innen von juristischen Personen und Fuhrparkbetreiber*innen.

Wählen Sie im Folgenden zunächst den Status, der auf Sie zutrifft, und klicken Sie auf die Schaltfläche, um zu Ihrem persönlichen Bereich zu gelangen

 

Einzelunternehmer*in

Sie sind Händler*in, Handwerker*in, Freiberufler*in oder Landwirt*in und haben ein Einzelunternehmen (Entreprise Individuelle, EI), ein Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (Entreprise Individue...
Vertreter*in einer juristischen Person

Sie sind gesetzliche/r Vertreter*in einer juristischen Person: einer Gesellschaft (SA, SARL, SAS usw.), eines Einpersonenunternehmens mit beschränkter Haftung (Entreprise Unipersonnelle à Responsabili...
Fuhrparkbetreiber*in

Sie sind gesetzliche/r Vertreter*in eines kleinen (1 bis 10 Fahrzeuge), mittelgroßen (mehr als 10 Fahrzeuge) oder großen (mehr als 1000 Fahrzeuge) Fuhrparks.

 

Weitere Informationen über die Regelung der Benennungspflicht finden Sie hier