Barrierefreiheit


Die Nationale Agentur für die automatisierte Verarbeitung von Verkehrsdelikten (ANTAI) verpflichtet sich gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 dazu, die Inter-, Intra- und Extranetseiten ihrer Programme (sowie die mobilen Apps und die städtischen Digitalanwendungen) barrierefrei zu gestalten.

Sie erstellt und veröffentlicht hierfür ein mehrjähriges Schema für digitale Barrierefreiheit sowie einen entsprechenden Maßnahmenplan. Schema und Plan können nachstehend heruntergeladen werden. Ziel dabei ist die Begleitung bei der schrittweisen Erreichung der Konformität der betreffenden Webseiten und Anwendungen zu der Allgemeinen Referenz für eine stärkere Barrierefreiheit (Référentiel général d‘amélioration de l‘accessibilité – RGAA).

 

Auf dieser Seite finden Sie die Erklärungen zur Barrierefreiheit der Webseiten und Online-Dienste der ANTAI.

Institutionelle Website der ANTAI: antai.gouv.fr

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die institutionelle Webseite der ANTAI: www.antai.gouv.fr

Konformitätsstatus

Die Webseite www.antai.gouv.fr ist in Teilen konform zur Allgemeinen Referenz für eine stärkere Barrierefreiheit (Référentiel général d‘amélioration de l‘accessibilité – RGAA), Version 4.1.1. Die nicht konformen Teile und die Abweichungen werden nachstehend genannt.

Testergebnisse

Bei der im Juli und September 2025 geprüften Stichprobe ergab sich für die Webseite eine Gesamtkonformitätsrate von 82,1 % und eine durchschnittliche Konformitätsrate von 90,2 %. Im Vergleich zu der letzten Prüfung im Juni 2021 hat sich die Webseite um 8,6 Prozentpunkte verbessert.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Konformitätsverletzungen

Kriterium – Bild:

  • Mindestens ein Bild mit Informationsgehalt enthält keinen Alternativtext,
  • Mindestens ein Zierbild ist nicht korrekt identifiziert,
  • Mindestens ein Alternativtext eines Bilds mit Informationsgehalt ist nicht stichhaltig,

Kriterium – Farben:

  • Mindestens eine Information wird nur durch die Farbe und ohne wahrnehmbare Alternative übermittelt.

Kriterium – Tabellen:

  • Mindestens eine komplexe Datentabelle verfügt nicht über eine Zusammenfassung,
  • Bei mindestens einer Präsentationstabelle werden die Daten nicht in einer logischen Lesereihenfolge präsentiert.

Kriterium - Links:

  • Mindestens ein Titel eines Links ist ohne Kontext nicht sprechend.

Kriterium – Pflichtelemente:

  • Bei mindestens einem von der Standardsprache abweichenden Wort oder Textabschnitt ist keine Identifikation vorhanden.

Kriterium – Präsentation:

  • Die Lesereihenfolge ist nicht durchgängig kohärent,
  • Der Fokus ist nicht bei allen Seitenelementen sichtbar.

Kriterium – Konsultation:

  • Mindestens ein Office-Dokument zum Herunterladen ist nicht barrierefrei.

 

Abweichungen wegen unverhältnismäßiger Beanspruchung

  • Keine

Inhalte, die nicht der Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen

  • Keine

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2025 erstellt.

 

Für die Erstellung der Website verwendete Technologien

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript

Testumgebung

Die Überprüfung der Inhaltswiedergabe erfolgte auf Grundlage der Kombination, die von der RGAA-Referenzdatenbank in folgenden Versionen bereitgestellt wurde:

  • Firefox, Chrome und Safari

Instrumente zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Code Inspector,
  • Web Developer,
  • Stylus für die CSS-Anwendung (Erkennungshilfe),
  • HeadingsMap,
  • WCAG Contrast Checker,
  • PAC  (PDF Accessibility Checker),
  • NVDA (NonVisual Desktop Access)
     

Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden

  • P01 – Startseite
  • P02 – Suche
  • P03 – Kontakt
  • P04 – Barrierefreiheit
  • P05 - FAQ
  • P06 – Einzelunternehmer
  • P07 – Automatisierte Prüfung
  • P08 – Verstoßakte
  • P09 – Über die ANTAI
  • P10 – Aktuelles

 

Rückmeldungen und Kontaktadressen

Beschwerdeverfahren


Nutzerbeziehungsportal

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Onlineservices des Nutzerbeziehungsportals, d. h.:

  1. Ihre Verstoßakte einsehen: https://www.usagers.antai.gouv.fr/fr/consultation
  2. Erledigen Sie Ihre Anfechtung oder Benennung online: https://www.usagers.antai.gouv.fr/fr/contestation
  3. Kontaktformular: https://www.usagers.antai.gouv.fr/fr/contact
  4. "eACO"-Verfahren (Vereinbarung über die Digitalisierung der Bußgeldbescheide): https://www.usagers.antai.gouv.fr

 

Konformitätsstatus

Die Onlineservices des Nutzerbeziehungsportals (https://www.usagers.antai.gouv.fr) sind teilweise konform zu der Allgemeinen Referenz für eine stärkere Barrierefreiheit (RGAA), Version 4.1.2. Begründung: siehe die nachstehend aufgelisteten Konformitätsverstöße und Abweichungen.

Testergebnisse

Die im März 2026 von der DINUM (Stabsstelle für Digitalisierung der frz. Regierung) durchgeführte Konformitätsprüfung ergab, dass 79 % der Kriterien der RGAA in der Version 4.1.2 erfüllt sind.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Konformitätsverletzungen

Bei Schritt 5: Der Titel der Ansicht einer vom Benutzer heruntergeladenen PDF-Datei wird nicht an die assistiven Technologien übermittelt.
Manche Links werden nicht klar genannt:
- Link in der Fußzeile zu amendes.gouv.fr, weitere Links wie www.amendes.gouv.fr und www.antai.gouv.fr,
- sowie die in der Breadcrumb-Navigation enthaltenen Links.
Manche Skripte sind nicht mit den assistiven Technologien kompatibel:
- Schaltflächen des Hamburger-Menüs für die Suche auf Mobiltelefonen,
- Feldzustandsindikatoren (gültig / ungültig),
- Links der Seite "Den Grund für Ihr Anliegen auswählen".

Manche Statusmeldungen werden von den assistiven Technologien nicht korrekt wiedergegeben:
- Die sichtbaren Fehler werden von den assistiven Technologien nicht automatisch angekündigt,
- aufgrund eines Fehlers im Formular wird von manchen Schaltflächen keine Aktion angestoßen.
Die Benutzer von assistiven Technologien erhalten keine Meldung.
- Manche Fehlermeldungen sind nicht klar,
- manche Meldungen sind störend,
- manche automatisch durchgeführten Feldaktualisierungen werden nicht wiedergegeben.

Zu manchen Informationen werden keine geeigneten Titel gegeben (Ansichtsseite).
Manche Texte sind unlesbar, wenn die Schriftgröße auf 200 % vergrößert wird (Schritte 3 und 4).
Ein Feld zum Herunterladen einer Datei ist in den assistiven Technologien ausgeblendet (Schritt 5).
Eine Legende zur Bündelung von ähnlichen Feldern ist nicht stichhaltig ("Anrede" in den Schritten 3 und 4). Manche Bezeichnungen von Schaltflächen der Funktion "Einen Anhang hinzufügen" sind nicht stichhaltig.
Bei dem Ankreuzkästchen "Durch das Markieren dieses Kästchens (obligatorisch) etc." wird den assistiven Technologien der Pflichtcharakter nicht korrekt übermittelt.
Die Schaltfläche "Einen anderen Grund auswählen" in Schritt 6/6 der Überprüfung der erfassten Daten stößt das Löschen der erfassten Daten an, ohne dass der Benutzer vorher darüber informiert wird.
Nach der Aktivierung der Schaltfläche "Zurück" unter den Formularschritten ist die Tabulatorabfolge nicht kohärent. Auf das herunterladbare Office-Dokument "Bußgeldbescheid" kann nicht zugegriffen werden.

Ausnahmen wegen übermäßigen Aufwands

  • Für die nicht im Eigentum der ANTAI liegende Komponente "Graphik-Captcha" wird eine Ausnahme gewählt.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorliegende Erklärung wurde am 7. April 2026 aufgestellt.

Für die Entwicklung der Webseite verwendete Technologien

  • HTML
  • CSS
  • JavaScript

Testumgebung

Die Überprüfung der Inhaltswiedergabe wurde auf Basis der von der RGAA-Referenz gegebenen Kombination mit den folgenden Versionen durchgeführt:

  • Auf Android-Mobilgerät mit Google Chrome und Talkback
  • Auf MacOS-Computer mit Safari und VoiceOver
  • Auf Windows-Computer mit Firefox und JAWS
  • Auf Windows-Computer mit Firefox und NVDA

Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Web Developer Toolbar
  • Colour Contrast Analyser
  • HeadingsMap
  • ArcToolkit
  • Komponentenprüfer
  • Wave
  • Spezifische Bookmarklets für digitale Barrierefreiheit

Die folgenden Seiten der Webseite wurden der Konformitätsprüfung unterzogen.

Konsultation:

  • Seite 1: Homepage Authentifizierung
  • Seite 2: Meine Verstoßakte Bußgeldbescheid und Bußgeldpauschale für ein Vergehen

Anfechtung Bußgeldbescheid und Bußgeldpauschale für ein Vergehen:

  • Seite 3: Homepage Authentifizierung
  • Seite 4: Auswahl des Anfechtungsgrunds
  • Seite 5: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 1/6: Die möglichen Folgemaßnahmen auf Ihren Antrag zur Kenntnis nehmen
  • Seite 6: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 2/6: Die für Ihren Antrag relevanten Informationen und Unterlagen vorbereiten
  • Seite 7: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 3/6: Angaben zu Ihrer Person
  • Seite 8: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 4/6: Angaben zum Fahrer machen
  • Seite 9: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 5/6: Ihre Belegdokumente
  • Seite 10: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 6/6: Informationen überprüfen und Erklärung unterzeichnen
  • Seite 11: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Ihr Antrag wurde uns erfolgreich übermittelt

Kontaktformular:

  • Seite 1: Angaben zu Ihrer Person und Grund für meinen Antrag

Verfahren "eACO" : Einwilligung zur Digitalisierung des Bußgeldbescheids und Anzeige des Dokuments

 

Rückmeldungen und Kontaktadressen

Beschwerdeverfahren

Rückmeldungen und Kontaktadressen

Durch die Barrierefreiheit im Internet wird gewährleistet, dass die Inhalte unabhängig von der Art und Weise des Navigierens zugänglich sind (Webseiten, Office-Dokumente, Multimedia-Dateien, Intranetseiten von Unternehmen, mobile Apps etc.) Dies ist für Menschen mit Behinderungen unerlässlich und wendet sich auch an ältere Menschen, deren Fähigkeiten sich mit dem Alter verändern. Die Barrierefreiheit im Internet ist Teil eines Gleichstellungsansatzes, der allen Menschen einen inklusiven Zugang zu Informationen und Online-Diensten ermöglichen soll. Beispielsweise ermöglicht eine barrierefreie Website:
    • Navigation mittels Sprachsynthese oder Braille-Zeichen (die insbesondere von blinden oder sehbehinderten Internetnutzern genutzt werden).
    • Personalisierte Darstellung der Webseite je nach Bedürfnissen (Vergrößerung der Zeichen, Änderung der Farben usw.).
    • Mausfreie Navigation nur mit der Tastatur oder über einen Touchscreen.
Sollten Sie auf einen Inhalt oder Service nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an den bei der ANTAI für die digitale Barrierefreiheit verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser wird Sie auf eine Alternative verweisen oder Ihnen den Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung stellen.
Schreiben Sie an den Ansprechpartner für Barrierefreiheit unter antai-accessibilite@antai.gouv.fr ausfüllen oder sich postalisch an die folgende Adresse wenden: CNT - Référent accessibilité - CS 74000 - 35094 Rennes Cedex 9

Beschwerdeverfahren

Wenn Sie beim Zugang auf einen Inhalt oder zu einer Funktionalität der Webseite einen Mangel beobachtet und gemeldet haben, von uns jedoch keine Antwort erhalten, haben Sie das Recht, sich an die zuständige Rechtsschutzstelle zu wenden, um eine Beschwerde einzulegen oder das Gericht anzurufen.

Hierzu stehen Ihnen mehrere Kommunikationswege zur Verfügung:

 

Die ANTAI steht für Barrierefreiheit

Sie sind schwerhörig, gehörlos, aphasisch oder halten sich in einer lauten Umgebung auf? Nutzen Sie unser Callcenter und unterhalten Sie sich uneingeschränkt mit unseren Kundenberatern, indem Sie die Kommunikationsart wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt:

  • Französische Gebärdensprache (LSF),
  • Französisches phonembestimmtes Manualsystem (LfPC),
  • Instant Speech Transcription (SPT).

Mit Hilfe von Dolmetschern wird Ihr Anliegen umgehend an Ihre Gesprächspartner weitergeleitet.

Kontaktformular

Die ANTAI hat Rogervoice als Partner gewählt, um Sie zu betreuen.