Barrierefreiheit
Die Nationale Agentur für die automatisierte Verarbeitung von Verkehrsdelikten (ANTAI) verpflichtet sich gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 dazu, die Inter-, Intra- und Extranetseiten ihrer Programme (sowie die mobilen Apps und die städtischen Digitalanwendungen) barrierefrei zu gestalten.
Sie erstellt und veröffentlicht hierfür ein mehrjähriges Schema für digitale Barrierefreiheit sowie einen entsprechenden Maßnahmenplan. Schema und Plan können nachstehend heruntergeladen werden. Ziel dabei ist die Begleitung bei der schrittweisen Erreichung der Konformität der betreffenden Webseiten und Anwendungen zu der Allgemeinen Referenz für eine stärkere Barrierefreiheit (Référentiel général d‘amélioration de l‘accessibilité – RGAA).
Auf dieser Seite finden Sie die Erklärungen zur Barrierefreiheit der Webseiten und Online-Dienste der ANTAI.
Institutionelle Website der ANTAI: antai.gouv.fr
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die institutionelle Webseite der ANTAI: www.antai.gouv.fr
Konformitätsstatus
Die Webseite www.antai.gouv.fr ist in Teilen konform zur Allgemeinen Referenz für eine stärkere Barrierefreiheit (Référentiel général d‘amélioration de l‘accessibilité – RGAA), Version 4.1.1. Die nicht konformen Teile und die Abweichungen werden nachstehend genannt.
Testergebnisse
Bei der im Juli und September 2025 geprüften Stichprobe ergab sich für die Webseite eine Gesamtkonformitätsrate von 82,1 % und eine durchschnittliche Konformitätsrate von 90,2 %. Im Vergleich zu der letzten Prüfung im Juni 2021 hat sich die Webseite um 8,6 Prozentpunkte verbessert.
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Themen |
Konform |
Nicht konform |
Relevante Kriterien insgesamt |
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1 - Bilder |
36 |
13 |
41 |
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2 - Kästen |
0 |
0 |
20 |
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3 - Farben |
20 |
10 |
0 |
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4 - Multimedia |
0 |
0 |
130 |
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5 - Tabellen |
8 |
3 |
69 |
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6 - Links |
18 |
2 |
0 |
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7 - Skripte |
37 |
10 |
3 |
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8 - Erforderliche Elemente |
80 |
10 |
10 |
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9 - Informationsgliederung |
31 |
0 |
9 |
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10 - Informationsdarstellung |
138 |
2 |
0 |
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11 - Formulare |
0 |
0 |
130 |
|
12 - Navigation |
110 |
0 |
0 |
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13 - Anzeige |
36 |
6 |
78 |
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SUMME |
514 |
56 |
490 |
Nicht barrierefreie Inhalte
Konformitätsverletzungen
Kriterium – Bild:
- Mindestens ein Bild mit Informationsgehalt enthält keinen Alternativtext,
- Mindestens ein Zierbild ist nicht korrekt identifiziert,
- Mindestens ein Alternativtext eines Bilds mit Informationsgehalt ist nicht stichhaltig,
Kriterium – Farben:
- Mindestens eine Information wird nur durch die Farbe und ohne wahrnehmbare Alternative übermittelt.
Kriterium – Tabellen:
- Mindestens eine komplexe Datentabelle verfügt nicht über eine Zusammenfassung,
- Bei mindestens einer Präsentationstabelle werden die Daten nicht in einer logischen Lesereihenfolge präsentiert.
Kriterium - Links:
- Mindestens ein Titel eines Links ist ohne Kontext nicht sprechend.
Kriterium – Pflichtelemente:
- Bei mindestens einem von der Standardsprache abweichenden Wort oder Textabschnitt ist keine Identifikation vorhanden.
Kriterium – Präsentation:
- Die Lesereihenfolge ist nicht durchgängig kohärent,
- Der Fokus ist nicht bei allen Seitenelementen sichtbar.
Kriterium – Konsultation:
- Mindestens ein Office-Dokument zum Herunterladen ist nicht barrierefrei.
Abweichungen wegen unverhältnismäßiger Beanspruchung
- Keine
Inhalte, die nicht der Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen
- Keine
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2025 erstellt.
Für die Erstellung der Website verwendete Technologien
- HTML5
- CSS
- JavaScript
Testumgebung
Die Überprüfung der Inhaltswiedergabe erfolgte auf Grundlage der Kombination, die von der RGAA-Referenzdatenbank in folgenden Versionen bereitgestellt wurde:
- Firefox, Chrome und Safari
Instrumente zur Bewertung der Barrierefreiheit
- Code Inspector,
- Web Developer,
- Stylus für die CSS-Anwendung (Erkennungshilfe),
- HeadingsMap,
- WCAG Contrast Checker,
- PAC (PDF Accessibility Checker),
- NVDA (NonVisual Desktop Access)
Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden
- P01 – Startseite
- P02 – Suche
- P03 – Kontakt
- P04 – Barrierefreiheit
- P05 - FAQ
- P06 – Einzelunternehmer
- P07 – Automatisierte Prüfung
- P08 – Verstoßakte
- P09 – Über die ANTAI
- P10 – Aktuelles
Nutzerbeziehungsportal
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Onlineservices des Nutzerbeziehungsportals, d. h.:
- Erledigen Sie Ihre Anfechtung oder Benennung online: https://www.usagers.antai.gouv.fr/fr/contestation
- Erledigen Sie Ihre Anfechtung oder Benennung online: https://www.usagers.antai.gouv.fr/fr/contestation
Konformitätsstatus
Die Onlineservices des Nutzerbeziehungsportals (https://www.usagers.antai.gouv.fr) sind teilweise konform zu der Allgemeinen Referenz für eine stärkere Barrierefreiheit (RGAA), Version 4.1.1. Begründung: siehe die nachstehend aufgelisteten Konformitätsverstöße und Abweichungen.
Testergebnisse
Die letzte Konformitätsprüfung wurde im Juli und im September 2025 durchgeführt und ergab eine Gesamtkonformitätsrate von 95,9 % und eine durchschnittliche Konformitätsrate von 97,9 %.
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Themen |
Konform |
Nicht konform |
Relevante Kriterien insgesamt |
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1 - Bilder |
49 |
0 |
41 |
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2 - Kästen |
0 |
0 |
20 |
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3 - Farben |
30 |
0 |
0 |
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4 - Multimedia |
0 |
0 |
130 |
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5 - Tabellen |
0 |
0 |
80 |
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6 - Links |
20 |
0 |
0 |
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7 - Skripte |
50 |
0 |
0 |
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8 - Erforderliche Elemente |
89 |
1 |
10 |
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9 - Informationsgliederung |
30 |
0 |
10 |
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10 - Informationsdarstellung |
131 |
0 |
9 |
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11 - Formulare |
50 |
2 |
78 |
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12 - Navigation |
109 |
0 |
1 |
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13 - Anzeige |
40 |
10 |
70 |
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SUMME |
598 |
13 |
449 |
Nicht barrierefreie Inhalte
Konformitätsverletzungen
Kriterium - Konsultation: Mindestens ein Office-Dokument zum Herunterladen ist nicht barrierefrei.
Abweichungen wegen unverhältnismäßiger Beanspruchung
- Für das Element "Grafisches Captcha" gilt eine Ausnahmeregelung, da es von einer dritten Stelle bereitgestellt wird, über die keine Kontrolle ausgeübt werden kann.
Inhalte, die nicht der Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen
- Keine
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2025 erstellt.
Für die Erstellung der Website verwendete Technologien
- HTML5
- CSS
- JavaScript
Testumgebung
Die RGAA-Prüfung wurde in der Einnahmeumgebung für Chrome, Firefox, Safari und für die Mobilversion für IOS und Android durchgeführt.
Instrumente zur Bewertung der Barrierefreiheit
- Code Inspector,
- Web Developer,
- Stylus für die CSS-Anwendung (Erkennungshilfe),
- HeadingsMap,
- WCAG Contrast Checker,
- PAC (PDF Accessibility Checker),
- NVDA (NonVisual Desktop Access)
Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden
Konsultation:
- Seite 1: Homepage der Konsultation
- Seite 2: Ihr Dossier des Verstoßes
Anfechtung:
- Seite 3: Homepage Anfechtung
- Seite 4: Auswahl des Anfechtungsgrunds
- Seite 5: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 1/6: Ich erfahre, wie es mit meinem Antrag weitergehen kann
- Seite 6: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 2/6: Ich bereite die benötigten Informationen und Dokumente vor
- Seite 7: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 3/6: Ich erfasse meine personenbezogenen Daten
- Seite 8: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 4/6: Ich erfasse die Daten des Fahrers meines Fahrzeugs
- Seite 9: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 5/6: Meine Belege
- Seite 10: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 6/6: Ich überprüfe die Angaben und unterschreibe meine Erklärung
Rückmeldungen und Kontaktadressen
Durch die Barrierefreiheit im Internet wird gewährleistet, dass die Inhalte unabhängig von der Art und Weise des Navigierens zugänglich sind (Webseiten, Office-Dokumente, Multimedia-Dateien, Intranetseiten von Unternehmen, mobile Apps etc.) Dies ist für Menschen mit Behinderungen unerlässlich und wendet sich auch an ältere Menschen, deren Fähigkeiten sich mit dem Alter verändern. Die Barrierefreiheit im Internet ist Teil eines Gleichstellungsansatzes, der allen Menschen einen inklusiven Zugang zu Informationen und Online-Diensten ermöglichen soll. Beispielsweise ermöglicht eine barrierefreie Website:
• Navigation mittels Sprachsynthese oder Braille-Zeichen (die insbesondere von blinden oder sehbehinderten Internetnutzern genutzt werden).
• Personalisierte Darstellung der Webseite je nach Bedürfnissen (Vergrößerung der Zeichen, Änderung der Farben usw.).
• Mausfreie Navigation nur mit der Tastatur oder über einen Touchscreen.
Sollten Sie auf einen Inhalt oder Service nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an den bei der ANTAI für die digitale Barrierefreiheit verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser wird Sie auf eine Alternative verweisen oder Ihnen den Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung stellen.
Sie können den Ansprechpartner für die digitale Barrierefreiheit bei der ANTAI erreichen, indem Sie das Kontaktformular ausfüllen oder sich postalisch an die folgende Adresse wenden: CNT - Référent accessibilité - CS 74000 - 35094 Rennes Cedex 9
Beschwerdeverfahren
Wenn Sie beim Zugang auf einen Inhalt oder zu einer Funktionalität der Webseite einen Mangel beobachtet und gemeldet haben, von uns jedoch keine Antwort erhalten, haben Sie das Recht, sich an die zuständige Rechtsschutzstelle zu wenden, um eine Beschwerde einzulegen oder das Gericht anzurufen.
Hierzu stehen Ihnen mehrere Kommunikationswege zur Verfügung:
- Sie können sich per E-Mail an die französische Rechtsschutzstelle wenden
- Sie können sich an die Beauftragte/den Beauftragten dieser Institution in Ihrer Region wenden,
- Sie können sich auf den Postweg (portofrei, keine Briefmarke aufkleben) an die folgende Adresse wenden: Défenseur des droits - Libre réponse 71120 - 75342 Paris CEDEX 07

Sie sind schwerhörig, gehörlos, aphasisch oder halten sich in einer lauten Umgebung auf? Nutzen Sie unser Callcenter und unterhalten Sie sich uneingeschränkt mit unseren Kundenberatern, indem Sie die Kommunikationsart wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt:
- Französische Gebärdensprache (LSF),
- Französisches phonembestimmtes Manualsystem (LfPC),
- Instant Speech Transcription (SPT).
Mit Hilfe von Dolmetschern wird Ihr Anliegen umgehend an Ihre Gesprächspartner weitergeleitet.
Die ANTAI hat Rogervoice als Partner gewählt, um Sie zu betreuen.


















