Barrierefreiheit


Die Nationale Agentur für die automatisierte Verarbeitung von Verkehrsdelikten (ANTAI) verpflichtet sich gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 dazu, die Inter-, Intra- und Extranetseiten ihrer Programme (sowie die mobilen Apps und die städtischen Digitalanwendungen) barrierefrei zu gestalten.

Sie erstellt und veröffentlicht hierfür ein mehrjähriges Schema für digitale Barrierefreiheit sowie einen entsprechenden Maßnahmenplan. Schema und Plan können nachstehend heruntergeladen werden. Ziel dabei ist die Begleitung bei der schrittweisen Erreichung der Konformität der betreffenden Webseiten und Anwendungen zu der Allgemeinen Referenz für eine stärkere Barrierefreiheit (Référentiel général d‘amélioration de l‘accessibilité – RGAA).

 

Auf dieser Seite finden Sie die Erklärungen zur Barrierefreiheit der Webseiten und Online-Dienste der ANTAI.

Institutionelle Website der ANTAI: antai.gouv.fr

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die institutionelle Webseite der ANTAI: www.antai.gouv.fr

Konformitätsstatus

Die Webseite www.antai.gouv.fr ist in Teilen konform zur Allgemeinen Referenz für eine stärkere Barrierefreiheit (Référentiel général d‘amélioration de l‘accessibilité – RGAA), Version 4.1.1. Die nicht konformen Teile und die Abweichungen werden nachstehend genannt.

Testergebnisse

Bei der im Juli und September 2025 geprüften Stichprobe ergab sich für die Webseite eine Gesamtkonformitätsrate von 82,1 % und eine durchschnittliche Konformitätsrate von 90,2 %. Im Vergleich zu der letzten Prüfung im Juni 2021 hat sich die Webseite um 8,6 Prozentpunkte verbessert.

Themen

Konform

Nicht konform

Relevante Kriterien insgesamt

1 - Bilder

36

13

41

2 - Kästen

0

0

20

3 - Farben

20

10

0

4 - Multimedia

0

0

130

5 - Tabellen

8

3

69

6 - Links

18

2

0

7 - Skripte

37

10

3

8 - Erforderliche Elemente

80

10

10

9 - Informationsgliederung

31

0

9

10 - Informationsdarstellung

138

2

0

11 - Formulare

0

0

130

12 - Navigation

110

0

0

13 - Anzeige

36

6

78

SUMME

514

56

490

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Konformitätsverletzungen

Kriterium – Bild:

  • Mindestens ein Bild mit Informationsgehalt enthält keinen Alternativtext,
  • Mindestens ein Zierbild ist nicht korrekt identifiziert,
  • Mindestens ein Alternativtext eines Bilds mit Informationsgehalt ist nicht stichhaltig,

Kriterium – Farben:

  • Mindestens eine Information wird nur durch die Farbe und ohne wahrnehmbare Alternative übermittelt.

Kriterium – Tabellen:

  • Mindestens eine komplexe Datentabelle verfügt nicht über eine Zusammenfassung,
  • Bei mindestens einer Präsentationstabelle werden die Daten nicht in einer logischen Lesereihenfolge präsentiert.

Kriterium - Links:

  • Mindestens ein Titel eines Links ist ohne Kontext nicht sprechend.

Kriterium – Pflichtelemente:

  • Bei mindestens einem von der Standardsprache abweichenden Wort oder Textabschnitt ist keine Identifikation vorhanden.

Kriterium – Präsentation:

  • Die Lesereihenfolge ist nicht durchgängig kohärent,
  • Der Fokus ist nicht bei allen Seitenelementen sichtbar.

Kriterium – Konsultation:

  • Mindestens ein Office-Dokument zum Herunterladen ist nicht barrierefrei.

 

Abweichungen wegen unverhältnismäßiger Beanspruchung

  • Keine

Inhalte, die nicht der Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen

  • Keine

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2025 erstellt.

 

Für die Erstellung der Website verwendete Technologien

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript

Testumgebung

Die Überprüfung der Inhaltswiedergabe erfolgte auf Grundlage der Kombination, die von der RGAA-Referenzdatenbank in folgenden Versionen bereitgestellt wurde:

  • Firefox, Chrome und Safari

Instrumente zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Code Inspector,
  • Web Developer,
  • Stylus für die CSS-Anwendung (Erkennungshilfe),
  • HeadingsMap,
  • WCAG Contrast Checker,
  • PAC  (PDF Accessibility Checker),
  • NVDA (NonVisual Desktop Access)
     

Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden

  • P01 – Startseite
  • P02 – Suche
  • P03 – Kontakt
  • P04 – Barrierefreiheit
  • P05 - FAQ
  • P06 – Einzelunternehmer
  • P07 – Automatisierte Prüfung
  • P08 – Verstoßakte
  • P09 – Über die ANTAI
  • P10 – Aktuelles

Nutzerbeziehungsportal

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Onlineservices des Nutzerbeziehungsportals, d. h.:

  1. Erledigen Sie Ihre Anfechtung oder Benennung online: https://www.usagers.antai.gouv.fr/fr/contestation
  2. Erledigen Sie Ihre Anfechtung oder Benennung online: https://www.usagers.antai.gouv.fr/fr/contestation

Konformitätsstatus

Die Onlineservices des Nutzerbeziehungsportals (https://www.usagers.antai.gouv.fr) sind teilweise konform zu der Allgemeinen Referenz für eine stärkere Barrierefreiheit (RGAA), Version 4.1.1. Begründung: siehe die nachstehend aufgelisteten Konformitätsverstöße und Abweichungen.

Testergebnisse

Die letzte Konformitätsprüfung wurde im Juli und im September 2025 durchgeführt und ergab eine Gesamtkonformitätsrate von 95,9 % und eine durchschnittliche Konformitätsrate von 97,9 %.

Themen

Konform

Nicht konform

Relevante Kriterien insgesamt

1 - Bilder

49

0

41

2 - Kästen

0

0

20

3 - Farben

30

0

0

4 - Multimedia

0

0

130

5 - Tabellen

0

0

80

6 - Links

20

0

0

7 - Skripte

50

0

0

8 - Erforderliche Elemente

89

1

10

9 - Informationsgliederung

30

0

10

10 - Informationsdarstellung

131

0

9

11 - Formulare

50

2

78

12 - Navigation

109

0

1

13 - Anzeige

40

10

70

SUMME

598

13

449

Nicht barrierefreie Inhalte

Konformitätsverletzungen

Kriterium - Konsultation: Mindestens ein Office-Dokument zum Herunterladen ist nicht barrierefrei.

Abweichungen wegen unverhältnismäßiger Beanspruchung

  • Für das Element "Grafisches Captcha" gilt eine Ausnahmeregelung, da es von einer dritten Stelle bereitgestellt wird, über die keine Kontrolle ausgeübt werden kann.

Inhalte, die nicht der Verpflichtung zur Barrierefreiheit unterliegen

  • Keine

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2025 erstellt.

Für die Erstellung der Website verwendete Technologien

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript

Testumgebung

Die RGAA-Prüfung wurde in der Einnahmeumgebung für Chrome, Firefox, Safari und für die Mobilversion für IOS und Android durchgeführt.

Instrumente zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Code Inspector,
  • Web Developer,
  • Stylus für die CSS-Anwendung (Erkennungshilfe),
  • HeadingsMap,
  • WCAG Contrast Checker,
  • PAC  (PDF Accessibility Checker),
  • NVDA (NonVisual Desktop Access)

Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden

Konsultation:

  • Seite 1: Homepage der Konsultation
  • Seite 2: Ihr Dossier des Verstoßes

Anfechtung:

  • Seite 3: Homepage Anfechtung
  • Seite 4: Auswahl des Anfechtungsgrunds
  • Seite 5: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 1/6: Ich erfahre, wie es mit meinem Antrag weitergehen kann
  • Seite 6: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 2/6: Ich bereite die benötigten Informationen und Dokumente vor
  • Seite 7: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 3/6: Ich erfasse meine personenbezogenen Daten
  • Seite 8: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 4/6: Ich erfasse die Daten des Fahrers meines Fahrzeugs
  • Seite 9: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 5/6: Meine Belege
  • Seite 10: Ich habe mein Fahrzeug verliehen => Schritt 6/6: Ich überprüfe die Angaben und unterschreibe meine Erklärung

Rückmeldungen und Kontaktadressen

Durch die Barrierefreiheit im Internet wird gewährleistet, dass die Inhalte unabhängig von der Art und Weise des Navigierens zugänglich sind (Webseiten, Office-Dokumente, Multimedia-Dateien, Intranetseiten von Unternehmen, mobile Apps etc.) Dies ist für Menschen mit Behinderungen unerlässlich und wendet sich auch an ältere Menschen, deren Fähigkeiten sich mit dem Alter verändern. Die Barrierefreiheit im Internet ist Teil eines Gleichstellungsansatzes, der allen Menschen einen inklusiven Zugang zu Informationen und Online-Diensten ermöglichen soll. Beispielsweise ermöglicht eine barrierefreie Website:
    • Navigation mittels Sprachsynthese oder Braille-Zeichen (die insbesondere von blinden oder sehbehinderten Internetnutzern genutzt werden).
    • Personalisierte Darstellung der Webseite je nach Bedürfnissen (Vergrößerung der Zeichen, Änderung der Farben usw.).
    • Mausfreie Navigation nur mit der Tastatur oder über einen Touchscreen.
Sollten Sie auf einen Inhalt oder Service nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an den bei der ANTAI für die digitale Barrierefreiheit verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser wird Sie auf eine Alternative verweisen oder Ihnen den Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung stellen.
Sie können den Ansprechpartner für die digitale Barrierefreiheit bei der ANTAI erreichen, indem Sie das Kontaktformular ausfüllen oder sich postalisch an die folgende Adresse wenden: CNT - Référent accessibilité - CS 74000 - 35094 Rennes Cedex 9

Beschwerdeverfahren

Wenn Sie beim Zugang auf einen Inhalt oder zu einer Funktionalität der Webseite einen Mangel beobachtet und gemeldet haben, von uns jedoch keine Antwort erhalten, haben Sie das Recht, sich an die zuständige Rechtsschutzstelle zu wenden, um eine Beschwerde einzulegen oder das Gericht anzurufen.

Hierzu stehen Ihnen mehrere Kommunikationswege zur Verfügung:

 

Die ANTAI steht für Barrierefreiheit
pictos accessibilité malentendant et LSF

Sie sind schwerhörig, gehörlos, aphasisch oder halten sich in einer lauten Umgebung auf? Nutzen Sie unser Callcenter und unterhalten Sie sich uneingeschränkt mit unseren Kundenberatern, indem Sie die Kommunikationsart wählen, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt:

  • Französische Gebärdensprache (LSF),
  • Französisches phonembestimmtes Manualsystem (LfPC),
  • Instant Speech Transcription (SPT).

Mit Hilfe von Dolmetschern wird Ihr Anliegen umgehend an Ihre Gesprächspartner weitergeleitet.

Kontaktformular

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