Vertrag mit ANTAI

Für die FPS
Die Gebietskörperschaften, die die Reform des kostenpflichtigen Parkens einsetzen wollen, müssen mit der ANTAI einen Vertrag abschliessen. Es gibt zwei Möglichkeiten je nach der gewählten Verwaltungsart:
- Die Gebietskörperschaften, die wünschen,dass die ANTAI in ihrem Auftrag die Pauschalkosten des Parkens einziehen, müssen den folgenden Vertrag unterzeichnen:
- Die Gebietskörperschaften, die selbst die Verwaltung ihrer FPS auf gütlichem Weg übernehmen wollen, müssen den folgenden Vertrag herunterladen:
Für die PVe
Die Gemeindekörperschaften, die die elektronische Verfolgung der Verkehrsverstösse übernehmen wollen, müssen mit der Präfektur des Departements ein Übereinkommen unterzeichnen, nachdem sie sich im reservierten Bereich dieser Website eingeschrieben haben:
Laden Sie das Übereinkommensmodell für die Gemeindekörperschaften herunter. (PDF 102Ko)
Die öffentlichen Transportgesellschaften, die die elektronische Verfolgung von Verstössen übernehmen wollen, müssen mit ihrer organisatorischen Autorität (Bürgermeister der Gemeinde, Präsident der Gemeindegemeinschaften oder gemischter Zweckverband) und der ANTAI ein Übereinkommen unterzeichnen, nachdem sie sich in dem reservierten Bereich dieser Website eingetragen haben:
Laden Sie das Übereinkommensmodell für die öffentlichen Transportunternehmen herunter. (PDF 452Ko)
Die privaten Betreiber eines öffentlichen Dienstes, die die elektronische Verfolgung von Verstössen einsetzen wollen, müssen mit der ANTAI ein Übereinkommen unterschreiben, nachdem sie sich im reservierten Bereich dieser Website eingetragen haben:
Alle genannten Dienste müssen dieses Übereinkommen nach der Unterzeichnung von allen Parteien im Format PDF durch Download im reservierten Bereich dieser Website registrieren.
Pour le PVe
Les collectivités territoriales souhaitant mettre en œuvre la verbalisation électronique, doivent signer une convention avec la préfecture du département, après s'être enregistrées dans l'espace réservé de ce site :
Téléchargez le modèle de convention pour les collectivités territoriales. (PDF 658Ko)
Les entreprises de transport public souhaitant mettre en œuvre la verbalisation électronique, doivent signer une convention avec leur autorité organisatrice (maire de la commune, président du groupement de communes ou syndicat mixte de transport) et avec l'ANTAI.
De la même manière, les exploitants privés d'un service public souhaitant mettre en œuvre la verbalisation électronique doivent signer une convention avec l'ANTAI.
Plus d'informations en envoyant un courriel à support-ct@antai.fr