picto procès verbal électronique
Das Protokoll


Was ist ein elektronisches Protokoll?

Ein elektronisches Protokoll ist ein Protokoll digitaler Form, das vom Nationalen Zentrum der Bearbeitung in Rennes behandelt wird; daraufhin wird eine Übertretungsanzeige an den Wohnsitz des Übertreters geschickt. So wird seit Anfang 2011 die Gesamtheit der Verfolgung der Verkehrsdelikte nach und nach elektronisch bearbeitet:

  • Die Registrierung des Protokolls;
  • Die Mitteilung der Geldstrafe;
  • Die Eintreibung der Geldbuβen.

Das elektronische Protokoll ersetzt das handgeschriebene Protokoll (Buβ-Marke) für die Verstösse bezüglich des Strassenverkehrs (Parken, Missachten des Vortrittsrechts, Fahren in verbotener Fahrtrichtung, Geschwindigkeitsüberschreitung, etc.).

Die Materialien, die diese elekronische Protokollaufnahme erlauben, sind:

  • tragbare digitale Apparate (PDA oder Personal Digital Assistant);
  • tragbare Mikro-Computer (Tablet-PCs);
  • eingebettete Terminals (TIE);
  • eingebettete Erfassung von Texten auf festem PC-Arbeitsplatz (IHM-Web).

Momentan von den staatlichen für die Protokollaufstellung verantwortlichen Diensten benutzt, werden sie oft auch von den Gemeinden angenommen.

Wie funktioniert das?

Das untenstehende Schema beschreibt kurz die Etappen des elektronischen Protokollsystems ab der Feststellung des Verstosses durch den Beamten, der Strafzusendung an den Wohnsitz und der Zahlungs- oder Widerspruchsmöglichkeiten.

Infographie  décrivant les étapes du système du Procès verbal électronique depuis la constatation de l’infraction par les services verbalisateurs (Police nationale, Police municipale, contrôleurs SNCF,etc.) l’envoi de l’avis de contravention, le paiement ou la contestation de celle-ci.

Was ändert das?

Bezüglich der Protokollaufstellung:

Der Beamte ist mit modernen elektronischen Arbeitsmitteln ausgestattet, die es ermöglichen elektronisch die Elemente des Verstosses zu registrieren und sie direkt an das Nationale Zentrum der Bearbeitung (CNT) in Rennes per Computer zu senden.

Bezüglich der Information:

Die Buβenmarke in Papierform, die direkt überreicht wird oder auf die Windschutzscheibe angebracht wird, gibt es nicht mehr. Anstelle dessen wird eine einfache Information hinterlassen. Wenn diese nicht vorhanden ist, bedeutet das nicht, dass die Prozedur aufgehoben wird. In allen Fällen wird die Übertretungsanzeige an den Wohnsitz der betroffenen Person geschickt.

Bezüglich der Bearbeitung der Geldbussen:

Die durch elektronische Mittel erstellten Protokolle der Verstösse werden vom Nationalen Zentrum der Bearbeitung (CNT) in Rennes bearbeitet.

Welche Personen können Protokolle aufstellen?

Die mit den neuen Materialien ausgestatteten Personen sind:

  • Die Staatsbediensteten:
    • die Polizisten;
    • die Gendarmen.
  • Die städtischen Bediensteten, falls die Gemeinde entscheidet, dieses System zu übernehmen.

Welche Vorteile?

Zahlreiche Vorteile für die Übertreter und die Dienststellen:

  • ein sicheres und gerechtes System, aber ebenso streng für alle wegen eines Verstosses protokollierten Personen, denn die Verarbeitung der Geldbuβen findet automatisch statt, und die Protokollierung ist dematerialisiert und abgesichert;
  • neue Zahlungsmittel, vor allem per Internet, per Telefon oder online beim Tabakgeschäft;
  • eine Verminderung der Buβe, falls sie binnen einer Frist von 15 Tagen bezahlt wird (abgesehen von Strafen für Parken);
  • kein Risiko mehr, die Buβmarke auf der Windschutzscheibe zu verlieren oder sich stehlen zu lassen, also weniger Gefahr einer erhöhten Geldstrafe;
  • die elektronische Eintragung der Daten vermeidet die Übertragungsfehler;
  • eine weitgehende Vereinfachung der administrativen Aufgaben der Bearbeitung.