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- Verkehrsverstösse
Ab jetzt können Sie Ihren Strafzettel elektronisch erhalten“
Zukünftig verschickt ANTAI in zwei bestimmten Situationen Strafzettel auf elektronischem Weg

Zukünftig verschickt ANTAI in zwei bestimmten Situationen Strafzettel auf elektronischem Weg:

- 1. Situation: Sie haben dem Vertreter der Ordnungskräfte im Moment der Verwarnung Ihre E-Mail-Adresse genannt. 
- 2. Situation: Sie wurden von einer Autovermietung, Ihrem Arbeitgeber oder der Person, die Ihnen ihr Fahrzeug geliehen hat, als Urheber des Verstoßes benannt. Diese Person hat auch der ANTAI Ihre E-Mail- Adresse mitgeteilt.

In diesen beiden Situationen verfügt die ANTAI über Ihre E-Mail- Adresse und kann Ihnen demzufolge den Strafzettel im PDF-Format zusenden.

Das folgende Schema veranschaulicht die diversen Schritte des Strafzettelversands per E-Mail:

 

Hinweis: In diesen beiden Situationen müssen Sie ausdrücklich mit dem papierlosen Empfang des Strafzettels einverstanden sein. Dafür müssen Sie: 
1. die von der ANTAI mit der Versandadresse nepasrepondre_noreply@antai.fr verschickte E-Mail öffnen,
2. auf den in dieser E-Mail enthaltenen Link klicken, 
3. in dem Kästchen ein Häkchen setzen, womit Sie sich ausdrücklich mit dem Erhalt von Strafzetteln auf elektronischem Weg einverstanden erklären.

Wenn Sie nicht damit einverstanden sind oder Ihren Strafzettel innerhalb einer Frist von 7 Tagen nicht öffnen, erhalten Sie ihn per Post. Die Zahlungs- und Einspruchsfristen beginnen dann ab dem neuen Datum des an Ihrer Postanschrift eingegangenen Strafzettels.

Wichtig: Ihre E-Mail- Adresse wird nur einmal im Rahmen des Vorgangs verwendet, für den sie mitgeteilt wurde. Für den Versand späterer Strafzettel kann sie nicht weiterverwendet werden.