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- Strassenverkehr | Verkehrsverstösse
Covid-19 - Anpassung der Strafprozessordnung
Zur Berücksichtigung der Situation im Zusammenhang mit dem Notstand im Bereich der öffentlichen Gesundheit und in Übereinstimmung mit der Verordnung 2020-303 vom 25.

März 2020 werden die Widerspruchsfristen für die von der ANTAI versandten Bußgeldbescheide verdoppelt. Diese Regelung tritt am 12. März 2020 in Kraft und gilt bis zum Ablauf eines Monats nach Beendigung des Notstands im Bereich der öffentlichen Gesundheit:
•    Die Widerspruchsfrist für Bußgeldbescheide wird von 45 Tagen auf 90 Tage ab dem auf dem Bescheid angegebenen Datum verlängert;
•    Für Unternehmen wird die Frist zur Benennung des Fahrers eines auf den Namen einer juristischen Person angemeldeten Fahrzeuges von 45 Tagen auf 90 Tage ab dem auf dem Bescheid angegebenen Datum verlängert;
•    Die Widerspruchsfrist für heraufgesetzte Pauschalgeldbußen wird von 30 Tagen auf 60 Tage ab dem auf dem Bescheid angegebenen Datum verlängert. Achtung: Wenn die heraufgesetzte Pauschalgeldbuße einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung betrifft und Ihnen der Bußgeldbescheid per Einschreiben zugesendet wurde, wird die Widerspruchsfrist von 3 Monaten auf 6 Monate ab dem auf dem Bescheid angegebenen Datum verlängert.
Um zu erfahren, ob Sie diese verlängerte Frist nutzen dürfen, konsultieren Sie das auf der ersten Seite des Bescheides angegebene Datum.

Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihre Formalitäten weiterhin online erledigen:
•    Nutzen Sie folgenden Link für Zahlungen Ihrer Bußgelder: www.amendes.gouv.fr
•    Dieser Link steht Ihnen zum Einlegen eines Widerspruchs zur Verfügung: www.usagers.antai.gouv.fr/demarches/saisienumero
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Telefonauskunft der ANTAI unter der 0811 871 871 (0,05 Euro/min + Gebühr eines normalen Telefonats).