Unsere Aufgaben

HANDELN IM SINNE DER ÖFFENTLICHEN ORDNUNG
Die ANTAI wurde ursprünglich gegründet, um Verkehrsdelikten schnell, wirksam und angemessen begegnen zu können. Mittlerweile bearbeitet die ANTAI durchschnittlich 30 Millionen Delikte verschiedenster Art pro Jahr und versendet in diesem Zusammenhang jährlich mehr als 50 Millionen Schreiben:
- Straßenverkehrsdelikte, die durch Radaranlagen (Geschwindigkeitsübertretungen, rote Ampeln) oder durch elektronische Strafzettel (PVe) erfasst werden;
- Nichtbenennung der Fahrer von Betriebsfahrzeugen;
- Pauschale Bußgelder (AFD) für das Fahren ohne Führerschein, das Fahren mit einem nicht der Fahrzeugkategorie entsprechenden Führerschein, das Fahren von Kfz ohne Versicherung sowie seit dem 1. September 2020 für den illegalen Konsum von Betäubungsmitteln.
Während der Gesundheitskrise wurde die Agentur zudem für die operative Unterstützung der Sicherheitskräfte herangezogen, um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten und somit einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor dem Virus zu leisten.
Das Nationale Verarbeitungszentrum im Dienste der effizienten automatisierten Datenverarbeitung
Im Nationalen Verarbeitungszentrum (Centre National de Traitement, CNT) in Rennes konzipiert, betreibt und entwickelt die Agentur Systeme und Anwendungen zur automatisierten Datenverarbeitung der unterschiedlichen Deliktketten. Um die Kohärenz und die operative Effizienz der Strafverfolgung zu gewährleisten, sind in diesem einzigen, zentralisierten und abgesicherten Verarbeitungszentrum alle an der automatisierten Verarbeitung beteiligten Akteure konzentriert.

IMPULSE FÜR NEUE VERFAHRENSABLÄUFE
Digitalisierung der Datenverarbeitung von A bis Z
Die ANTAI wirkt an der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und an der digitalen Transformation des öffentlichen Dienstes mit und leistet mit der Digitalisierung sämtlicher Schritte der Deliktverarbeitungskette einen Beitrag zu höherer Qualität und Effizienz, was den Nutzern und allen an der Delikt- und der Anfechtungsbearbeitung beteiligten Partnern zugute kommt. Darüber hinaus gewährleistet sie die Rechts- und IT-Sicherheit der von ihr entwickelten Verfahren und Hilfsmittel.
Schließlich spielt die ANTAI eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung innovativer Dienstleistungen, zuverlässigerer Verwaltungsverfahren und optimal nutzbarer Daten im Dienste der von ihr unterstützten öffentlichen Arbeit.
Neue Wege für die Nutzerbetreuung
Die ANTAI erfüllt für die Nutzer zwei wesentliche Aufgaben:
- Auskunft und Begleitung;
- Zugang zu den Online-Diensten: Anfechtung, Benennung, Zahlung.
Die Agentur stellt den Nutzern ein Callcenter zur Verfügung, das unter sechs gebührenfreien Nummern (in französischer, englischer, deutscher, niederländischer und spanischer Sprache) erreichbar ist und die Nutzer mit Auskunft und Beratung unterstützt.
Seit 2016 wurden wegweisende Projekte angestoßen, um die digitalisierten Dienstleistungen der ANTAI zu optimieren: Neugestaltung der Internetseite www.antai.gouv.fr zwecks Anpassung an die Bildschirme aller Endgeräte (Smartphone, Tablet, PC, TV usw.), Vereinfachung der Verfahrenswege, elektronische Benachrichtigungen usw.
Elektronische Strafzettel für pauschale Bußgelder
Seit Ende 2018 sind drei Verkehrsdelikte mit einem Pauschalbetrag belegt: Fahren ohne Versicherung, Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne einen der Fahrzeugklasse entsprechenden Führerschein. Ermöglicht wurde die Einführung von pauschalen Bußgeldern für diese drei Delikte durch die Entwicklung eines bahnbrechenden Informationssystems für rechtswidrige Handlungen (SID), das eine Vernetzung mit fast zehn Partnern ermöglicht.
Dank dieser neuen Verarbeitungskette war es möglich, die Pauschalisierung ab dem 1. September 2020 auf den Konsum von Betäubungsmitteln auszuweiten.
Für die im Gesetz vom 23. März 2019 über die Modernisierung des Rechtssystems vorgesehenen neuen Delikte konnten pauschale Bußgelder eingeführt werden.
BEGLEITUNG VON GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN UND UNTERNEHMEN
Seit ihrer Gründung arbeitet die ANTAI mit Instanzen des öffentlichen und privaten Sektors zusammen und entwickelt bedarfsgerechte Dienstleistungen. Sie stellt in diesem Rahmen Online-Diensten und entsprechende Rufnummern bereit.
Implementierung des Systems zur Ausstellung elektronischer Strafzettel bei lokalen Akteuren
Seit ihrer Gründung stellt die Agentur den Gebietskörperschaften auf lokaler und regionaler Ebene Systeme zur Ausstellung elektronischer Strafzettel (PVe) bereit. Zur einfachen Registrierung und Verwaltung von Delikten können sich alle Gemeinden, die protokollaufnehmende Beamte beschäftigen, direkt mit dem Nationalen Verarbeitungszentrum (Centre National de Traitement, CNT) in Rennes in Verbindung setzen.
Koordination der Reform des gebührenpflichtigen Parkens
Seit 2018 richtet sich die ANTAI mit ihrem Dienstleistungsangebot auch an Körperschaften, die im Rahmen der Dezentralisierung dieser Zuständigkeit auf ihrem Gebiet Parkgebühren eingeführt haben:
- Die ANTAI gewährleistet in ihrem Namen die Erstellung und den Versand von Zahlungsbescheiden für nachträgliche Parkgebühren (FPS), die im Auftrag der lokalen Behörden ausgestellt werden;
- Sie bietet lokalen Diensten und Nutzern eine FPS-Rubrik auf der ANTAI-Website, ein Callcenter zur Beantwortung ihrer Fragen und technischen Support und fungiert so als direkte Ansprechpartnerin für die Dienstleister der Körperschaften.
ACHTUNG
Die ANTAI ist nicht befugt, über die Zulässigkeit von Anfechtungen zu entscheiden oder Bußgeldbescheide zu annullieren.
Für solche Verfahren ist die Staatsanwaltschaft als Vertreterin der Justizbehörde und unter der Aufsicht des leitenden Oberstaatsanwalts zuständig, der die Verfahren im Falle von Verfahrensfehlern (mangelnde oder verspätete Begründung, Anfechtung ohne beigefügten Originalbescheid und / oder vorherige Hinterlegung, Einsendung der Schreiben per einfacher Post etc.) einstellen oder an das örtliche Gericht weiterleiten kann.Die Staatsanwaltschaft verfügt zudem über die alleinige Entscheidungsbefugnis über die erneute Anwendung der ursprünglichen Bußgeldpauschale.
Gleichermaßen fällt auch die Rückerstattung von gezahlten Bußgeldern in die Zuständigkeit der Finanzverwaltung und nicht in diejenige der ANTAI. Die Zahlungspflichtigen müssen sich direkt an die Finanzverwaltung wenden, von der das erhaltene Dokument versendet wurde, also entweder an die Finanzverwaltung für automatisierte Kontrolle oder an die oben links auf dem Dokument angegebene lokale Finanzverwaltung.
Vereinfachte Fahrerbenennung für Unternehmen
Im Zuge der Einführung der Benennungspflicht für die Fahrer von Betriebsfahrzeugen im Jahr 2017 gab die ANTAI den Fuhrparkbetreibern Instrumente für die digitale Abwicklung des Verfahrens an die Hand: Einzelbenennung, Benennung im Batch oder vollständig automatisierte Benennung auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Agentur.
Inzwischen erfolgen knapp 75 % der Benennungen von Berufskraftfahrern online.
Die Tätigkeit der ANTAI ist in den folgenden Gesetzen verankert:
- Dekret Nr. 2011-348 vom 29. März 2011 über die Gründung der Nationalen Agentur für die automatisierte Verarbeitung von Delikten (ANTAI)
- Erlass vom 13. Oktober 2004 über die Einrichtung des automatisierten Kontrollsystems
- Arrêté du 18 décembre 2023 modifiant l'arrêté du 20 mai 2009 (portant création d'un traitement automatisé dénommé "Application de Gestion Centrale" (AGC) ;
- Erlass vom 14. Mai 2018 über die Implementierung des „Service FPS-ANTAI“ zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
- Articles 495-17 et suivants du code de procédure pénale pour les AFD ;
- Article R. 48-1 du code de procédure pénale (pour la liste des infractions forfaitisées) ;


















