Die automatisierte Verarbeitungskette für Verkehrsverstöße verstehen


Erfahren Sie, wie ein Bußgeldbescheid von der Erfassung bis zum Abschluss bearbeitet wird.

1. Der Verstoß

Automatische Radargeräte erfassen Verkehrsverstöße.

Zum Beispiel können Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren roter Ampeln von einem automatischen Radar erfasst werden.

2. Die Übertragung

Die erfassten Daten werden verschlüsselt an das frz. Bearbeitungszentrum (Centre National de Traitement (CNT)) in Rennes übermittelt.

3. Die Identifizierung

Die Bilddaten des Radars, insbesondere das Kfz-Kennzeichen, werden analysiert. Mithilfe des Fahrzeuginformationssystems (Système d'Immatriculation des Véhicules (SIV)) kann der Fahrzeughalter anhand des Kennzeichens identifiziert werden.

4. Der Versand des Bußgeldbescheids

Der Bußgeldbescheid wird an den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Fahrzeughalter per Post oder – sofern verfügbar – per E-Mail versendet. Grundlage hierfür ist das Fahrzeuginformationssystem (VIS).

5. Zahlung oder Einspruch

Nach Zustellung kann der Empfänger den Verstoß anerkennen und das Bußgeld gemäß den Angaben im Bescheid fristgerecht zahlen oder Einspruch einlegen.

5.1 Zahlung

Die Zahlung kann über folgende Wege erfolgen: online über die Website der DGFiP (Direction générale des Finances publiques) , telefonisch, per Post oder persönlich an einer örtlichen Zahlstelle.

5.2 Einspruch

Der Einspruch kann online über die Website der ANTAI kostenfrei und ohne Postversand erfolgen oder schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die auf dem Bescheid angegebene Adresse gesendet werden.

Mögliche Einspruchsgründe:

  • Das Fahrzeug wurde vor dem Verstoß gestohlen, verkauft, verschrottet oder übertragen, oder es liegt ein Kennzeichenmissbrauch vor.
  • Sie möchten einen anderen Fahrer benennen (z. B. im Fall von Fahrzeugverleih oder bei juristischen Personen).
  • Sie bestreiten, dass der Verstoß begangen wurde.

Wichtig: Zur wirksamen Einlegung des Einspruchs ist in bestimmten Fällen eine Hinterlegung erforderlich.

6. Ihr Einspruch wird geprüft

Sobald ein Einspruch vorliegt, ist die ANTAI nicht mehr zuständig. Die Prüfung erfolgt dann durch die Justiz.

Ihr Einspruch wird von der Staatsanwaltschaft der automatisierten Kontrolle oder durch den zuständigen örtlichen Staatsanwaltschaft (OMP) geprüft, sofern der Fall dorthin weitergeleitet wird.

7. Die OMP trifft eine Entscheidung:

Je nach Sachlage trifft die OMP folgende Entscheidung: Einstellung des Verfahrens, wenn der Einspruch begründet ist, Anklage vor dem Strafgericht, wo ein Richter über eine mögliche strafrechtliche Verantwortung oder einen Freispruch entscheidet.
Wurde im Zuge des Einspruchs eine Sicherheitsleistung hinterlegt und fällt die Entscheidung zu Ihren Gunsten aus, erhalten Sie den Betrag zurück.
Hinweis: Wurde eine andere Person als Fahrer benannt, erhält diese einen neuen Bußgeldbescheid und kann diesen ebenfalls begleichen oder anfechten.

8. Bearbeitung Ihrer Akte

Die ANTAI bietet Ihnen einen Online-Service zur Aktenverfolgung. Hier sehen Sie  den Fortschritt der Bearbeitung Ihrer Akte.