Das elektronische Verstoßprotokoll (EVP) verstehen


1. Die Feststellung des Verstoßes
Ein Verstoß – etwaeine Vorfahrtsmissachtung, das Telefonieren am Steuer oder Rauchen außerhalb ausgewiesener Zonen – wird durch einen befugten Beamten festgestellt und dokumentiert. Dies geschieht mithilfe eines speziellen digitalen Erfassungssystems:
- vor Ort über ein mobiles Endgerät,
- aus der Ferne durch städtische Überwachungszentralen (Centres de Supervision Urbains, CSU) , basierend auf Bildern von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum.

2. Die Identifizierung
Bei einer Kontrolle mit Personenkontakt erfasst der Beamte die Personalien der betroffenen Person (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) sowie alle relevanten Merkmale des Verstoßes. Erfolgt die Feststellung ohne Anhalten oder über Videoüberwachung, wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mithilfe des Fahrzeuginformationssystems (Système d’Immatriculation des Véhicules, SIV) zur Ermittlung des Halters verwendet.

3. Die Datenübermittlung
Das elektronische Protokoll wird automatisiert an das Centre National de Traitement (CNT) in Rennes übermittelt.

4. Der Versand des Bußgeldbescheids
Der Bußgeldbescheid wird an die betroffene Person – entweder die überführte Person oder den eingetragenen Fahrzeughalter – versendet. Wenn eine gültige E-Mail-Adresse vorliegt (z. B. durch persönliche Angabe oder über das SIV), wird ein elektronischer Bußgeldbescheid (eACO) per E-Mail verschickt. Wird der elektronische Bußgeldbescheid nicht innerhalb von 7 Tagen bestätigt, erfolgt der Versand automatisch in Papierform per Post.

5. Zahlung oder Einspruch
Nach Zustellung kann der Empfänger den Verstoß anerkennen und das Bußgeld gemäß den Angaben im Bescheid fristgerecht zahlen , oder Einspruch einlegen. Die Zahlung des Pauschalbußgeldes gilt rechtlich als Anerkennung des Verstoßes, zieht gegebenenfalls Punkte nach sich und beendet das Verfahren.

5.1 Zahlung
Das Bußgeld kann gezahlt werden: online, telefonisch, per Post oder vor Ort an einer Zahlstelle oder beim Finanzamt (DGFiP – Direction Générale des Finances Publiques).

5.2 Einspruch
Der Einspruch kann online über die Website der ANTAI kostenfrei und ohne Postversand eingereicht werden oder schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die im Bescheid angegebene Adresse gesendet werden.
Drei Einspruchsgründe sind möglich:
- Ihr Fahrzeug wurde gestohlen, verschrottet, verkauft oder Sie sind Opfer eines Kennzeichenmissbrauchs.
- Sie möchten eine andere Person als Fahrer benennen.
- Sie bestreiten, dass der Verstoß begangen wurde.

6. Ihr Einspruch wird geprüft
Ihr Einspruch wird geprüft durch die örtliche Staatsanwaltschaft (OMP) am Ort der Zuwiderhandlung. Das bedeutet, dass die Prüfung Ihres Einspruchs und die Entscheidung darüber in die Zuständigkeit der Justiz und nicht der ANTAI fällt.

7. Der OMP trifft eine Entscheidung
Wenn Ihre Beschwerde zulässig ist, entscheidet der Staatsanwalt, ob er Sie vor dem Polizeigericht in Ihrer Nähe anklagt (in diesem Fall kann der Richter Sie für die Straftat strafrechtlich verantwortlich erklären oder Sie freisprechen) oder ob er das Verfahren einstellt.
Hinweis: Wird eine andere Person als Fahrer benannt, erhält diese einen neuen Bußgeldbescheid mit der Möglichkeit zur Zahlung oder Anfechtung.

8. Bearbeitung Ihrer Akte
Die ANTAI bietet Ihnen einen Online-Service zur Aktenverfolgung. Hier sehen Sie den Fortschritt der Bearbeitung Ihrer Akte.

















