Was sind die Vorteile für die Rechtsunterworfenen und für die Dienste?


Für den protokollaufnehmenden Beamten:

Mit diesen können die Verstoßelemente elektronisch registriert und zuverlässig und abgesichert direkt an das Nationale Verarbeitungszentrum (CNT) in Rennes übermittelt werden.

Für die Person, die den Strafzettel erhält:

Der persönlich ausgehändigte oder an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigte "Kartenbrief" fällt weg. Möglicherweise wird er durch eine einfache Auskunft ersetzt. Dies muss aber nicht der Fall sein: Sollte keine Auskunft vorhanden sein, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Verfahrens. In jedem Fall wird der Bußgeldbescheid oder der Bescheid über die Bußgeldpauschale (AFD - amende forfaitaire délictuelle) an die Wohnadresse der betroffenen Person zugestellt, d. h.:

  • im Falle von Strafzetteln MIT Verkehrskontrolle an die Postanschrift oder, falls Sie Ihren Bußgeldbescheid in elektronischem Format erhalten möchten, an die von Ihnen selbst angegebene E-Mail-Adresse,
  • im Falle von Verkehrsverstößen mit einem Fahrzeug, die OHNE Verkehrskontrolle festgestellt wurden,  an die im KfZ-Zulassungssystem eingetragene Adresse.

In letzterem Fall ist es also wichtig, dass diese Adresse vom Fahrzeughalter bei Umzug sehr schnell auf der Webseite https://immatriculation.ants.gouv.fr/
 aktualisiert wird. Wir empfehlen Ihnen bei der Neuanmeldung eines Fahrzeugs oder bei der Aktualisierung Ihrer Zulassungsbescheinigung (z. B. Fahrzeugschein) wegen Umzug, auch eine E-Mail-Adresse anzugeben.

ACHTUNG, wenn der Bußgeldbescheid von der Post nicht zugestellt werden kann, wird das Verfahren fortgesetzt, und die betroffene Person kann dann der Zwangseintreibung zum erhöhten Tarif durch die Steuerbehörden unterliegen oder sich mit einem Widerspruch gegen die Übertragung des Fahrzeugscheins konfrontiert sehen und das Fahrzeug nicht verkaufen können. Der geminderte Bußgeldtarif kann dann nicht mehr genutzt werden.
Die Datei nach einer wirksamen Adressänderung nicht innerhalb eines Monats zu aktualisieren, ist darüber hinaus ein strafrechtlich relevanter Verstoß, der mit einer Geldstrafe der vierten Klasse belegt werden kann.

Weitere Vorteile:

  • Es besteht nicht mehr die Gefahr, dass der an der Windschutzscheibe befestigte Kartenbrief gestohlen wird oder verlorengeht, weswegen das Risiko eines aus diesem Grund erhöhten Bußgelds geringer ist;
  • Sie können Ihre Akte online auf der offiziellen ANTAI-Webseite verfolgen;
  • Das Bußgeld wird gemindert, wenn es sofort per Bankkarte bei der nationalen Polizei oder Gendarmerie oder innerhalb von 15 Tagen elektronisch auf der Webseite  www.amendes.gouv.fr  oder in der entsprechenden Smartphone-App bezahlt wird (Ausnahme: Verstöße wegen Falschparkens, da dort keine Minderung angewendet werden kann);