Der elektronische Strafzettel

Was ist der elektronische Strafzettel (PVe - protocol verbal électronique)?
Bei dem Mitte 2009 eingeführten elektronischen Strafzettel handelt es sich um eine Maßnahme, die es den befugten Polizisten ermöglicht, Geldstrafen bei Verstößen direkt in elektronischer Form zu verhängen. Seit 2018 wird in diesem Fall ein Bußgeldbescheid oder ein Bescheid über eine Bußgeldpauschale für ein Vergehen (AFD - amende forfaitaire délictuelle) auf dem Postweg oder per E-Mail vom nationalen Verarbeitungszentrum in Rennes versandt, um die Umweltauswirkung der Verarbeitungskette zu reduzieren und den betroffenen Personen die Vorgehensweise zu erleichtern (Geschwindigkeit und digitale Zugänglichkeit), was wiederum die Nutzung der geminderten Tarife auch auf Reisen ermöglicht.
Dieser Prozess wird schrittweise um weitere elektronisch abwicklungsfähige Anwendungsfelder erweitert, darunter mittlerweile:
- Registrierung des Strafzettels;
- Benachrichtigung über den Bußgeldbescheid oder den Bescheid über eine Bußgeldpauschale für ein Vergehen;
- sofortige oder spätere Zahlung der Bußgelder;
- Möglichkeit, Einspruch gegen den Verstoß einzulegen (außer bei erhöhten Bußgeldern).

Bei Bußgeldpauschalen ersetzt der elektronische Strafzettel also den handschriftlichen Strafzettel (insb. den sog. Kartenbrief mit der Möglichkeit, eine Papier-Bußgeldmarke anzubringen): Pauschalisiert sind das Falschparken (missbräuchliches, behinderndes, stark behinderndes, gefährliches Parken etc.), die Vorfahrtnahme, das Fahren gegen die Fahrtrichtung, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Umweltschädigungen etc.
Bei Delikten, die qua Gesetz pauschalisiert wurden, kann mit dem PVe das traditionelle Strafverfahren durch ein pauschales Bußgeld (AFD) ersetzt werden. Dies trägt zur Stärkung des Strafvollzugs bei, da die Arbeitslast der Strafgerichte in wesentlichem Umfang verringert wird.
Allerdings ist der PVe seit 1. Januar 2018 nicht mehr bei Nichtzahlung der Parkgebühren auf öffentlichen Straßen anwendbar. Hierfür gilt seitdem eine von den Gebietskörperschaften erhobene Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Raumes, die dem Verfahren für nachträgliche Parkpauschalen (FPS) unterliegt.
Diese elektronischen Bußgelder können mit den folgenden Geräten verhängt werden:
- mit tragbaren digitalen Geräten (Smartphones oder Tablets)
- in abgesicherten Büroräumen mit klassischen Computern, wie sie insbesondere in den Videozentren für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten verwendet werden.

Welche Polizisten verhängen Strafzettel?
Das elektronische Strafzettelsystem wird derzeit von allen Dienststellen der nationalen Polizei und der nationalen Gendarmerie sowie von allen städtischen und/oder kommunalen Polizeistellen in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern verwendet.
Immer häufiger werden elektronische Strafzettel auch von anderen staatlichen oder privaten Stellen verwendet, bei denen zur Austellung von Strafzetteln gesetzlich oder behördlich befugte Beamten beschäftigt sind, darunter die Dienststellen des mit der Kontrolle der Straßentransportunternehmen beauftragten Ministeriums für Infrastruktur, die Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs (Transdev, SNCF etc.) sowie die verschiedenen zuständigen Dienststellen der Umweltpolizei.
Wir weisen darauf hin, dass Vergehen im Rahmen von pauschalen Bußgeldverfahren nur von Beamten der nationalen Polizei oder der nationalen Gendarmerie festgestellt werden können.
WICHTIGER HINWEIS
Die protokollaufnehmenden Beamten verfügen über keinen anonymen Verstoßbescheid mit QR-Code, den Sie an der Windschutzscheibe hinterlassen und der auf eine Zahlungswebseite verweist. Bei solchen Bescheiden handelt es sich um Betrugsversuche, die bei der Polizei oder bei der Gendamerie gemeldet werden sollten.
Die einzigen gültigen QR-Codes sind diejenigen auf den von der ANTAI versendeten Bußgeldbescheiden, welche mit der Mobile-App Amendes.gouv, auf der Webseite amendes.gouv.fr und an den Terminals der zugelassenen Partner lesbar sind, sowie diejenigen, die Ihnen bei der Erteilung eines Strafzettels im Rahmen einer Verkehrskontrolle von einem vereidigten protokollaufnehmenden Beamten auf dessen Mobiltelefon gezeigt werden, sofern Sie das Sofortzahlungsverfahren nutzen.
In jedem Fall führen die offiziellen QR-Codes immer auf die offizielle Onlinezahlungswebseite amendes.gouv.fr (bzw. bei FPS auf die entsprechende Webseite stationnement.gouv.fr), und die vereinfachte Erfassung der auf dem Bescheid angegebenen Daten ist auch nur auf diesen beiden Webseiten möglich. Bei ungewollten Umleitungen auf eine andere Webseite handelt es sich um Betrugsversuche, die bei der Polizei, bei der Gendarmerie oder auf www.33700.fr gemeldet werden sollten.

















