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DIE ANTAI VERÖFFENTLICHT IHREN JAHRESBERICHT 2020.
Diese neue Ausgabe vermittelt Aufschluss über die Mobilisierung der ANTAI zur Bewältigung der Gesundheitskrise, die Schlüsselzahlen der automatisierten Verarbeitung mit fast 40 Millionen versendeten Schreiben und über die Projekte, die sich dem Wandel der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung verschrieben haben.

Im Laufe des Jahres 2020, das von einem beispiellosen Gesundheitsnotstand geprägt war, engagierte sich die Nationale Agentur für die automatisierte Bearbeitung von Delikten (Agence Nationale de Traitement Automatisé des Infractions, ANTAI) für die Einrichtung eines Sonderprogramms zur Unterstützung der Ordnungskräfte und zur Ahndung neuer Verstöße im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Gesundheitsmaßnahmen durch die Verhängung elektronischer Bußgelder (Procès-Verbal électronique, PVe).

Mobilisierung von Expertise in einem außergewöhnlichen Jahr

Der ANTAI gelang es, nicht nur die Kontinuität ihrer öffentlichen Dienste unter nie dagewesenen Bedingungen mit einer beispielhaften Bearbeitungsqualität zu gewährleisten, sondern auch neue Produkte einzuführen und neue Projekte auf den Weg zu bringen, die von den Behörden dringend erwartet wurden, wie z. B. Geldstrafen mit Festbetrag (Amendes Forfaitaires Délictuelles, AFD) für den unrechtmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln.

 

    Infographie sur les chiffres clés 2020

    Meilensteine im Zuge der Gesundheitskrise des Jahres 2020

    März

    • 16. März: Inkrafttreten des Beschlusses des Präsidenten der Republik über den umfassenden Lockdown angesichts der Covid-19-Epidemie.
    • 21. März: Einführung der ersten drei Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise (unzulässiges Verlassen der Wohnung, Verlassen der Wohnung ohne gültige Bescheinigung, Verstoß gegen eine von der Präfektur erlassene Maßnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit).
    • 30. März: Aufnahme von 12 neuen Verstößen im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Gesundheitsnotstand in den Prozess zur Bußgeldverhängung auf elektronischem Wege (PVe).

    April

    • 26. April: Erstmalige Einführung einer Bußgeldpauschale der 5. Klasse im französischen Strafrechtssystem zur Ahndung eines innerhalb von 15 Tagen wiederholten Verstoßes gegen die Maßnahmen, die im Rahmen der ernsten Gesundheitsbedrohung oder der Ausrufung des Gesundheitsnotstands erlassen wurden.

    Mai

    • 10. Mai: 1,2 Millionen Verstöße im Zusammenhang mit Covid-19, die während des ersten Lockdowns per PVe erfasst wurden (durchschnittlich 22.000 Verstöße pro Tag).
    • 11. Mai: Erste Phase der Lockerungsmaßnahmen.
    • 18. Mai: Aufnahme von fünf neuen Ordnungswidrigkeiten im Zuge der Lockerungsmaßnahmen in den PVe-Prozess, darunter das Nichttragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Juni

    • 16. Juni: Experimentelle Einführung der Geldstrafe mit Festbetrag (Amende Forfaitaire Délictuelle, AFD) für den unrechtmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln.
    • 18. Juni: Verabschiedung des neuen Vertrags für Ziele und Leistungen 2020-2023 durch den Verwaltungsrat.

    August

    • 4. und 20. August: Aufnahme von zwei neuen Verstößen in das PVe-Verfahren zur Ausweitung der Maskenpflicht auf offene öffentliche Bereiche.

    September

     

    • 1. September: Endgültige Einführung der Geldstrafe mit Festbetrag (AFD) für den unrechtmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln.
    • 17. September: Einrichtung der Plattform zur Datenauswertung (DataLab).
    • 24. September: Einleitung des Prozesses zur Erhebung von Geldstrafen mit Festbetrag für rechtswidrige Belegungen und Nutzungen.

    Oktober

    • 29. Oktober: Bekanntgabe der neuen Vereinbarungen im Hinblick auf nachträgliche Parkgebühren (FPS).
    • 30. Oktober: Einleitung des zweiten Lockdowns und Fortsetzung des Betriebs des Nationalen Verarbeitungszentrums (CNT) und sämtlicher Verarbeitungsketten.

    Dezember

    • 15. Dezember: Beendigung des zweiten Lockdowns durch den Übergang zu einer Sperrstunde.

    Nähere Informationen erhalten Sie im Jahresbericht 2020 (in französischer Sprache), den Sie unter folgendem Link herunterladen können.