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Wurde der Verstoß nicht von derjenigen Person begangen, die den ursprünglichen Bußgeldbescheid erhält, muss diese Person lediglich Widerspruch gegen das Bußgeld einlegen und dabei die zweite auf der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person benennen und den folgenden Fall anführen: "Leih- oder Mietwagen".
Als zweite Person auf einem Fahrzeugschein eingetragen zu sein, entspricht dieser Kategorie, obwohl es sich nicht, wie es die Bezeichnung im Formular nahelegt, um eine tatsächliche Leihe oder um einen tatsächlichen Befreiungsantrag handelt. Der zweite Inhaber erhält dann einen neuen Bußgeldbescheid mit neuen Zahlungsfristen, und sofern es bei diesem Verstoß vorgesehen ist, wird sein Punktekonto belastet.
ACHTUNG: Zahlen Sie nicht das ursprüngliche Bußgeld, denn als erster Mitinhaber riskieren Sie sonst den Verlust von Punkten, ohne einen Verstoß begangen zu haben. Zur Erinnerung: In Artikel L233-1 der französischen Straßenverkehrsordnung ist vorgesehen, dass der Verstoß mit der Bezahlung anerkannt wird und die öffentliche Klage erlischt.
Die Benennung kann auf zwei Arten erfolgen:
- Online über "Benennung oder Widerspruch". Erfassen Sie dabei die genaue auf dem Bußgeldbescheid angegebene Formulierung.
- Auf dem Postweg. Füllen Sie hierfür das Befreiungsantragsformular aus (blaues Formular), welches Ihnen mit dem Bußgeldbescheid zugegangen ist. Senden Sie dieses dann per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft. (Als Vertreter der Justizbehörder und unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft nur er befugt, Widersprüche zu prüfen.) Seine Anschrift ist diesem Formular zu entnehmen.
Der zweite Inhaber erhält dann einen neuen Bußgeldbescheid mit neuen Zahlungsfristen, und sofern es bei diesem Verstoß vorgesehen ist, wird sein Punktekonto belastet.
Hinweis: In sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Fahrzeugzulassungssystem (SIV) der ANTAI die Namen der Mitinhaber aneinandergereiht und möglicherweise abgeschnitten (Beschränkung auf 38 Zeichen) übermittelt und diese auf den Bußgeldbescheid übertragen werden.
Zur Erinnerung: Bei dem SIV handelt es sich um ein automatisiertes Verarbeitungssystem, welches von der nationalen Agentur für gesicherte Titel (ANTS) verwaltet wird und der Verantwortung des Innenministeriums untersteht. Die ANTAI verfügt daher über keinerlei Kontrolle über den Inhalt.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an 0806 606 606 (ohne Zusatzgebühren).

















