Aktualitäten
« Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 hat sich das Servicenagebot der ANTAI immer stärker erweitert und diversifiziert. Dies zeigte sich auch im Jahr 2024 wieder: Von der Sicherheit im Straßenverkehr über die Mobilitätsverwaltung bis hin zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Alltag – der Umfang der von der ANTAI bearbeiteten Bußgeldpauschalen für Ordnungswidrigkeiten und Vergehen ist breiter denn je, und auch die Herausforderungen werden immer zahlreicher.
Zu den größten Projekten des Jahres 2024 zählte die im französischen Gesetz "Loi d'Orientation et de Programmation" des Innenministeriums vorgesehene Pauschalisierung der Bußgelder für Vergehen. Dieses Projekt läuft noch und hat die TEAMS der ANTAI ganz besonders mobilisiert. Die von der ANTAI gelenkten abteilungsübergreifenden Arbeiten haben es möglich gemacht, im Jahr 2024 versuchsweise vier neue AFD einzuführen: für Vergehen in Bezug auf das Tragen oder den Transport von Waffen der Kategorie D ohne berechtigten Grund, für das Eindringen in einen Wettbewerbsbereich (Stadion), für das Einführen alkoholischer Getränke in eine Sportstätte. Damit beläuft sich die Anzahl der von der ANTAI umgesetzten Bußgeldpauschalen für Vergehen nun auf vierzehn.
Die 1,5 Millionen pauschalisierten Vergehen, die von Ende 2018 bis Ende 2024 vom nationalen Verarbeitungszentrum (CNT) erhoben und verarbeitet wurden, davon 497.000 allein im Jahr 2024, spiegeln das starke Wachstum und damit den Beitrag wider, den die ANTAI zur Wirksamkeit und Modernisierung der staatlichen Strafverfolgungspolitik leistet. »
Laurent FISCUS
Präfekt, Direktor der ANTAI
Nachstehend finden Sie die wichtigsten Kennzahlen. Der gesamte Aktivitätsbericht für 2024 ist in einer barrierefreien Version zum Herunterladen verfügbar.

















