Die automatisierte Verarbeitungskette bei Verstößen gegen die französische Straßenverkehrsordnung

Wie ein Bußgeldbescheid von der Feststellung des Verstoßes bis zum Abschluss der Akte bearbeitet wird.

1. Verstoß
Von den automatischen Radaren werden Verstoßnachrichten erstellt.
Beispiel für Verstöße, die von einem automatischen Radar festgestellt werden können: Geschwindigkeitsüberschreitung oder Überfahren einer roten Ampel.

2. Übermittlung
Die Verstoßdaten werden verschlüsselt an das nationale Verarbeitungszentrum (CNT) in Rennes übermittelt.

3. Identifizierung
Die vom Radar erfassten Fotodaten werden analysiert, darunter das Nummernschild. Mithilfe des Kfz-Zulassungssystems (SIV) lässt sich der Fahrzeughalter anhand dieser Daten identifizieren.
Der Verstoß wird von Beamten der nationalen Polizei und der nationalen Gendarmerie festgestellt, die im automatisierten Zentrum zur Feststellung von Verkehrsverstößen (CACIR) beschäftigt sind.

4. Versand des Bußgeldbescheids
Der Bußgeldbescheid wird an den im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeughalter versendet. Der Versand erfolgt auf dem Postweg oder per E-Mail, sofern die E-Mail-Adresse im französischen Kfz-Zulassungssystem (SIV) vorhanden ist.

5. Zahlung oder Einspruch
Nach Zustellung kann der Empfänger des Bußgeldbescheids den Verstoß anerkennen und das Bußgeld gemäß den im Bescheid genannten Bedingungen fristgerecht bezahlen oder Einspruch einlegen.

5.1 Zahlung
Das Bußgeld kann beim französischen Finanzamt (DGFiP), online, telefonisch, auf dem Postweg oder bei einer örtlichen Zahlstelle bezahlt werden.
Mit der Bezahlung des pauschalen Bußgelds werden der Rechtsverstoß und die Möglichkeit anerkannt, einen oder mehrere Punkte abgezogen zu bekommen. Das Verfahren wird eingestellt.

5.2 Einspruch
Der Empfänger des Bußgeldbescheids kann online auf der ANTAI-Webseite Einspruch einlegen. Bei Online-Einspruch fallen keine Portogebühren an. Ein schneller Einspruch ist ebenfalls per Einschreiben mit Rückschein an die auf den zugestellten Dokumenten genannte Adresse möglich.
Einspruchsgründe:
- Das Fahrzeug wurde gestohlen, verschrottet, verkauft, oder es liegt ein Kennzeichenmissbrauch vor.
- Sie möchten einen anderen Fahrer benennen (z. B. wenn das Fahrzeug verliehen wurde oder es sich um eine juristische Person handelt, die zur Selbstbenennung verpflichtet ist).
- Sie bestreiten, dass der Verstoß begangen wurde.
Damit Ihr Einspruch wirksam wird, müssen Sie eine Hinterlegung vornehmen.

6. Einspruchsprüfung
Hierfür ist nicht mehr die ANTAI zuständig: Dies bedeutet, dass die Prüfung Ihres Einspruchs und die entsprechende Entscheidung in die Zuständigkeit der Justiz und nicht in die Zuständigkeit der ANTAI fallen.
Ihr Einspruch wird zunächst von dem Beamten der französischen Staatsanwaltschaft (OMP) der automatisierten Kontrolle geprüft. Dieser kann entscheiden, die Akte an den örtlichen Beamten der französischen Staatsanwaltschaft (OMP) zu übertragen.

7. Entscheidung des Beamten der französischen Staatsanwaltschaft (OMP)
Wenn Ihr Einspruch alle Voraussetzungen für die Bearbeitung erfüllt, entscheidet der Beamte der französischen Staatsanwaltschaft (OMP) entweder, vor dem örtlichen Polizeigericht eine Anklage gegen Sie zu erheben (in diesem Fall kann der Richter Sie als für den Verstoß strafrechtlich verfolgbar erklären oder Sie freisprechen), oder er schließt den Bußgeldfall ohne weitere Bearbeitung ein.
Wurde im Zuge des Einspruchs eine Hinterlegung getätigt und fällt die Entscheidung zu Ihren Gunsten aus, kann Ihnen die Hinterlegung erstattet werden.
Hinweis: Wurde eine andere Person als Fahrer benannt, erhält diese einen neuen Verstoßbescheid und kann das Bußgeld ebenfalls bezahlen oder anfechten.

8. Aktenverfolgung
Die ANTAI bietet Ihnen einen Online-Service zur Aktenverfolgung. Diesen finden Sie im Konsultationsbereich.


















