Der elektronische Bußgelbescheid (PVe) bei Rechtsverstößen


1. Feststellung

Der Rechtsverstoß, beispielsweise Vorfahrtsmissachtung, Handybenutzung am Steuer oder Rauchen im öffentlichen Raum außerhalb der hierfür vorgesehenen Bereiche, wird von einem Beamten mit einem spezifischen Gerät festgestellt:

  • entweder vor Ort mit einem mobilen Endgerät;
  • oder aus der Ferne durch eine städtische Überwachungszentrale (CSU), basierend auf Bildern von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum oder an öffentlich zugänglichen Orten.

2. Identifizierung

Im Falle einer Verkehrskontrolle erfasst der Beamte die Merkmale des Rechtsverstoßes sowie die personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse). In den sonstigen Fällen (ohne Verkehrskontrolle, Videoüberwachungsanlage) nimmt der Beamte die Identifizierung anhand des Nummernschilds und per Suche im französischen Kfz-Zulassungssystem (SIV) vor.

3. Elektronische Datenübermittlung

Das elektronische Protokoll wird elektronisch an das nationale Verarbeitungszentrum (CNT) in Rennes übermittelt.

4. Versand des Bußgeldbescheids

Der Bußgeldbescheid wird entweder an den Fahrzeughalter oder an die Person versandt, die den Verstoß begangen hat. Wenn eine gültige E-Mail-Adresse bei der ANTAI vorliegt (persönliche Angabe bei der Verkehrskontrolle oder im französischen Kfz-Zulassungssystem (SIV) vorhanden), wird ein elektronischer Bußgeldbescheid (eACO) per E-Mail verschickt. Der Empfänger muss den Bescheid innerhalb von 7 Tagen annehmen. Andernfalls wird der Bußgeldbescheid auf Papier versandt.

5. Zahlung oder Einspruch

Der Empfänger des Bußgeldbescheids erkennt den Rechtsverstoß an und bezahlt das Bußgeld gemäß den auf dem Bescheid genannten Zahlungsbedingungen, oder er erhebt Einspruch gegen den Verstoß.

Mit der Bezahlung des pauschalen Bußgelds werden der Rechtsverstoß und die Möglichkeit anerkannt, einen oder mehrere Punkte abgezogen zu bekommen. Das Verfahren wird eingestellt.

5.1 Bezahlung

Sie können das Bußgeld online, telefonisch, postalisch, an einer örtlichen Zahlstelle oder beim französischen Finanzamt (DGFiP) bezahlen.

5.2 Einspruch

Der Empfänger kann den Einspruch kostenfrei online über die Website der ANTAI oder auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein an die im Bescheid angegebene Adresse (oben links auf dem Bescheid über ein erhöhtes pauschales Bußgeld) einlegen.

Es werden die folgenden drei Fälle unterschieden:

  • Ihr Fahrzeug wurde gestohlen, verschrottet, verkauft oder Sie sind Opfer eines Kennzeichenmissbrauchs.
  • Sie möchten eine andere Person als Fahrer benennen.
  • Sie bestreiten, dass der Verstoß begangen wurde.

6. Ihr Einspruch wird geprüft

Ihr Einspruch wird von dem örtlich zuständigen Beamten der französischen Staatsanwaltschaft (OMP). Dies bedeutet, dass die Prüfung Ihres Einspruchs und die entsprechende Entscheidung in die Zuständigkeit der Justiz fallen.

Wie es mit Ihrem Antrag weitergeht, hängt nicht mehr von der ANTAI ab.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer (mindestens 2 Monate) je nach Region, Gericht und Aktenumfang unterschiedlich ist (durchschnittlich werden pro Jahr mehr als 13 Millionen elektronische Protokolle (PVe) festgestellt) und dass Einsprüche, die alle Voraussetzungen für die Bearbeitung erfüllen, nicht ohne vorherige Benachrichtigung durch den Beamten der französischen Staatsanwaltschaft (OMP) zu einem erhöhten pauschalen Bußgeld führen können.

7. Entscheidung des Beamten der französischen Staatsanwaltschaft (OMP)

Wenn Ihre Beschwerde alle Voraussetzungen für die Bearbeitung erfüllt, entscheidet der Beamte der französischen Staatsanwaltschaft, ob er am örtlichen Polizeigericht eine Klage gegen Sie einreicht (in diesem Fall kann der Richter Sie für den Rechtsverstoß als strafrechtlich verantwortlich erklären oder Sie freisprechen), oder ob er die Bußgeldakte ohne Verfahren abschließt.

Hinweis: Wurde eine andere Person als Fahrer benannt, erhält diese einen neuen Verstoßbescheid und kann das Bußgeld ebenfalls bezahlen oder anfechten.